Kinder-Begrüßungsgeld
»Aktion Begrüßungsgeld«
Kinder sind die Zukunft unserer Gesellschaft
Wir legen sehr viel Wert auf Familienfreundlichkeit. In unserer Wohnungsgesellschaft sollen sich Familien und Alleinstehende wohl fühlen. Wir freuen uns über jeden neuen Erdenbürger in unserer Mieterschaft. Mit einem Begrüßungsgeld in Höhe von 50 Euro* für alle frisch gebackenen Eltern wollen wir gerne einen weiteren Beitrag zur Unterstützung und Förderung »unseres Nachwuchses« leisten.
* Die Voraussetzungen
√ Es muss ein Mietverhältnis mit der Wohnungsgesellschaft mbH Penkun bestehen
√ Die Geburt eines Kindes
√ Vorlage des Geburtsscheines
√ Es gibt keine Altersgrenzen, kein Einkommensnachweis
Wir bieten
√ Eine einmalige Zuwendung in Höhe von 50 Euro
√ Das Begrüßungsgeld wird auf Antrag gewährt
√ Das Begrüßungsgeld wird dem Mietkonto der Eltern/des Elternteils gutgeschrieben
√ Das Begrüßungsgeld wird einmalig im Zeitraum von 6 Monaten ab der Geburt Ihres Kindes gezahlt